Insassenunfallversicherung

Durch einen Unfall verletzt wird meist nicht nur der Fahrer eines Fahrzeuges, sondern auch Beifahrer und Insassen auf dem Rücksitz von einem Auto. Geht es dann um Schmerzensgeld, die die Insassen an den Fahrzeugführer stellen, so kann man froh sein eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Mit dieser Versicherung ist man was Entschädigung von Insassen angeht auf der sicheren Seite.

Diese Versicherung greift in allen Situationen, in denen Personen sich im Fahrzeug des Versicherten befunden haben, und zwar unabhängig davon, ob der Unfalls durch das Lenken, das Benutzen, das Behandeln, das Be- und Entladen oder das Abstellen seine Ursache hat. Genauso, wenn es um Unfälle geht, die ihre Ursache im Ein- oder Aussteigen haben. So bezahlt die Insassenversicherung auch, wenn der Rücksitz gerade beladen wird, die Ladung verrutscht und der sich im Fahrzeug befindende Bei- bzw. Mitfahrer dadurch verletzt wird.

Der Schutz dieser Versicherung geht aber noch weiter, denn die Insassenunfallversicherung tritt auch beim Tod eines Insassen ein, auch wenn dieser erst Monate nach dem Unfall eintreten sollte, die Ursache des Todes aber die Verletzungen sind, die dieser bei dem Unfall erlitten hatte. Aber auch wenn der Insasse durch den Unfall eine andauernde körperliche oder geistige Behinderung erleidet, zahlt die Insassen-Unfallversicherung, wie auch, wen der Insasse nach dem Unfall wegen leichter Verletzungen oder zur Beobachtung nur wenige Tage im Krankenhaus bleiben muss. Hier wird im Rahmen der Insassenunfallversicherung, die ein Bestandteil der Autoversicherung ist, ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

Eine Insassenunfallversicherung empfiehlt sich besonders für Autofahrten ins Ausland.