Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Schadenersatzverpflichtungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, welche, durch den Betrieb von einem Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen können, in der Regel in Folge von einem Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung für eine Kfz ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die der Fahrzeughalter bezahlen muss.
Von der Leistung her übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung alle Kosten, die bei entstandene Personenschäden entstehen können, von den Heilungskosten bis hin zu Rentenzahlungen bei einer sich in Folge des Unfalls ergebenden eingetretenen Invalidität. Im Bereich Sachschäden übernimmt diese Versicherung alle Kosten in Zusammenhang mit den Reparaturen an beschädigten am Unfall beteiligten Fahrzeugen, wie auch Objekten (Verkehrsschildern oder Leitplanken beispielsweise). Darüber hinaus sind durch diese Art Versicherung auch die Wertminderungen gedeckt. Ebenso tritt diese Versicherung für Vermögensschäden ein, wie zum Beispiel Verdienstausfälle ein. Und auch immaterielle Schäden sind in der Kfz Versicherung damit abgedeckt, etwa Schmerzensgeldzahlungen. Hingegen tritt die Kfz Haftpflichtversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ein. Diese Art der Versicherung sieht gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme vor. Für Personenschäden sind 2,5 Millionen Euro vorgesehen, für Sachschäden 500.000 Euro. Viele Versicherer gewähren heute allerdings pauschale maximale Deckungssummen. Diese liegen zwischen 50 und 100 Millionen Euro, je Geschädigtem ist die Deckungssumme allerdings auf 8 Millionen Euro begrenzt. Bis zur jeweiligen vereinbarten Grenze der Deckungssumme sind die Versicherer verpflichtet dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Nur darüber hinaus entstandene Schäden muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls selbst aufzubringen.
In Fällend von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat der Versicherer allerdings die Möglichkeit den Versicherungsnehmer für erbrachte Leistungen in Regress zu nehmen. Hierzu zählen unter anderem Fahrzeuge mit relevante Mängeln im Straßenverkehr zu bewegen oder ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lenken. Der Regressanspruch der Versicherer ist allerdings auf 5.000 Euro begrenzt. Es gab jedoch auch schon Fälle, in denen der Versicherer die doppelte oder noch höhere Ansprüche zugesprochen wurden.
Im Rahmen der Kfz Haftpflichtversicherung besteht ein Kontrahierungszwangs. Das heißt jeder Versicherer ist verpflichtet, einen Antrag auf die Erteilung einer derartigen Versicherung zu bestätigen. Unter Umständen kann dies aber auch verweigert werden.