Kfz-Kaskoversicherung
Im Gegensatz zu der Kfz Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der KFZ Kaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung. Diese Versicherung dient vor allem dem Schutz des eigenen KFZ, das heißt über diese Versicherung können Schäden ersetzt werden, welche durch Verlust, Beschädigung, bzw. Zerstörung entstanden sind. Die KFZ Kaskoversicherung deckt keine Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners ab.
Bei der KFZ Kaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten der Absicherung:
- die Teilkaskoversicherung und die
- die Vollkaskoversicherung
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, wie:
- Haarwildschäden
- Bruchschäden an der Verglasung
- Diebstahl
- Feuer, Explosion, Brand- oder Schmorschaden (zum Beispiel ein Kabelbrand)
- Elementarschäden (Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung)
- der unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen
Während die Teilkaskoversicherung somit schon einen guten Basisschutz bietet, werden durch die Vollkaskoversicherung außer allen Risiken, die bereits in der Teilkaskoversicherung enthalten sind, versichert:
- Reparaturen am eigenen Wagen in Zusammenhang mit einem selbstverschuldeten Unfall
- Reparaturen am eigenen Wagen in Folge eines Schadens von Fahrerflucht, wenn kein Schuldiger zu ermitteln ist
- Reparaturen am eigenen Wagen in Folge von mutwilligen Handlungen fremder Personen
Um Geld sparen zu können, gibt es im Rahmen der KFZ Kaskoversicherung die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung und den Schadenfreiheitsrabatt. Während der Versicherungsnehmer die Höhe seiner Selbstbeteiligung frei wählen kann, zählen beim Schadenfreiheitsrabatt die Jahre von unfallfreien Fahren. Darauf Einfluss nehmen kann ein Versicherungsnehmer allerdings durch die Zahlung kleinerer Schäden aus eigener Tasche. Für bis zu welcher Höhe dies sogar empfohlen wird, kann der Versicherungsnehmer bei seiner Kfz Versicherung anfragen. Melden sollte man den Schaden jedoch auf jeden Fall.
Es wird empfohlen einen Neuwagen (wenn geleast oder durch Autokredit finanziert, ist das sogar eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss) unbedingt durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern, möglichst mit bezahlbarer Selbstbeteiligung. Ist ein gekauftes Fahrzeug aber mehrere Jahre alt, so ist ein Wechsel von der Vollkaskoversicherung zur Teilkaskoversicherung zu prüfen. Beachtet werden sollte aber, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung bei der Auflösung des Vertrages nach in de Regel zwei Jahren erlischt. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko ist der Beitragsunterschied hin zur Teilkasko teils so gering, dass sich eine Änderung hier nicht lohnt. Ungünstig hierbei auswirken können sich auch die verschiedenen Typenklassen. Vor einer voreiligen Vertragskündigung sollte dies genau durchgerechnet werden. Eine Absicherung eines Kfz durch mindest eine Teilkaskoversicherung ist jedoch auf jeden Fall empfehlenswert.