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Führerschein ab 17 Jahren wurde gebilligt

Führerschein ab 17 Jahren wurde gebilligt

04. August 2010

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht, der es künftig Jugendlichen ab 17 Jahren grundsätzlich gestattet ein Fahrzeug führen zu dürfen. Der Gesetzentwurf stammte von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Die Regelung wird ab dem 1. Januar 2011 gelten. Mehrere Bundesländer hatten bereits in befristeten Modellprojekten sehr positive Erfahrungen mit diesem Konzept gemacht. Grundsätzlich ändern will man daran auch nichts. Die Jugendlichen werden mit 17 statt mit 18 Jahren den Autoführerschein erhalten können, wenn sie dies möchten. Das heißt die Jugendlichen können ab 1. Januar 2011 schon vor dem 17. Lebensjahr damit beginnen den Führerschein zu machen. Die Tests haben bisher ergeben, dass die 18jährigen wenn sie schon einen Jahr lang den Führerschein haben 30 Prozent weniger Unfälle bauen.

Ab ihrem 17. Geburtstag dürfen sie dann zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen ans Steuer. Die die Jugendlichen begleitenden Autofahrer müssen aber mindestens 30 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen sie mindestens fünf Jahre ihren Führerschein besitzen. Und auch die Verkehrssünderdatei darf nicht mit Punkten voll sein. Dabei ist es möglich, dass beliebig viele Personen eingetragen werden können, die den Jugendlichen auf seinen Fahrten begleiten.

Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass auch die unter Umständen tödlich endenden Discofahrten mit den Kumpeln ganz und gar flach fallen. Dabei ist das Gesetz so zugeschnitten, dass meist Mama oder Papa auf dem Beifahrersitz Platz nehmen werden. Wer dabei als 17jähriger mit dem falschen Begleiter fährt und erwischt wird, der verliert auch schnell die vorläufige Fahrerlaubnis wieder. Darüber hinaus ist mit dieser Strafe auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar verknüpft. Auch einen Unfallversicherung Vergleich für sich und seine Kinder sollte man dennoch nicht verzichten. Auch die übrige Versicherungswirtschaft stellt sich noch auf die neue Gesetzeslage ab 1. Januar 2011 ein. So wird es günstige Tarife geben, die auch Vorschriften beinhalten, so dass die 17jährigen freiwillig Freunde oder Bekannte vom Beifahrersitz und dem Fahrersitz fernhalten.

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