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Führerschein mit 17 bald die Regel

Führerschein mit 17 bald die Regel

01. März 2010

Bisher ist der Führerschein mit 17 (das Fahren in Begleitung) ein Ländermodell. Wegen des großen Erfolgs will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer das Modell zur bundeseinheitlichen Regel machen. Das heißt, dass von der erhöhten Verkehrssicherheit für Anfänger künftig alle Jugendlichen profitieren sollen. So hat es Ramsauer jedenfalls bereits Mitte vergangener Woche im Bundestags-Verkehrsausschuss angekündigt. Es ist laut Ramsauer geplant das entsprechende Gesetz für bis Ende 2010 zu verabschieden. Fahren ist dann grundsätzlich 17 Jahre alten Menschen gestattet, die in Begleitung einer Person selbst am Steuer sitzen. Allerdings muss diese auch einige Voraussetzungen erfüllt haben, und zwar müssen diese mindestens 30 Jahre alt sein und ihren Führerschein schon mindestens fünf Jahre haben und nicht mehr als 3 Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei aufweisen. Auch die FDP ist der Meinung, dass die Teilnahme am Straßenverkehr durch begleitetes Fahren ab 17 zu einer verbesserten Fahrkompetenz führt. Die Unfallzahlen sind ja schließlich auch zurückgegangen. 2004 war das Jahr, in dem das erste Bundesland, und zwar Niedersachsen die Fahrerlaubnis mit 17 eingeführt hat. Inzwischen ist das Fahren ab 17 Jahren in allen 16 Bundesländern möglich. Ramsauer beruft sich auf einen Bericht aus dem Jahr 2009, der nun noch mit den Ländern und auch den Verbänden der Fahrlehrer, sowie mit Experten des TÜVs und Automobilclubs erörtert werden.

Eine höhere Privathaftpflicht ist beim Begleiteten Fahren nicht unbedingt von Nöten. Dennoch kann man auch einen Privathaftpflichtversicherung Vergleich durchführen lassen. Gleichzeitig sollte man vielleicht einmal alle seine Versicherungen überprüfen und auch seine Hausratversicherung vergleichen oder eine Critical Illness abschließen.

Informieren sollte man sich auf jeden Fall vor dem Einstieg ins Auto zu einem 17jährigen, der das Begleitende Fahren praktiziert, über seine eigenen Haftungsprobleme. Negative Folgen kann dies natürlich auch für den 17jährigen selbst haben innerhalb der zwölf Monate, wo dieses Sonderregelung gilt. Nun sieht es aber so aus, dass aus der Sonderregelung eine gesetzliche Regelung wird. Aber natürlich kann auch jeder nachwievor mit 18 Jahren den Führerschein machen.

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