Privathaftpflichtversicherung
Die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht nicht begrenzt. Fügt eine Privatpersonen einer anderen Person einen Schaden zu, so haftet dieser für den Schaden unter Umständen mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Das heißt für einen einzigen Fehler, den eine Privatperson in ihrem Leben begannen hat (unter Umständen in noch jungen Jahren und das auch noch unbeabsichtigt) „bezahlt“ diese Privatperson unter Umständen für den Rest seines Lebens. Hiergegen kann sich eine Privatperson nur durch eine entsprechende Versicherung schützen – eine Privathaftpflichtversicherung.
Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Form der Haftpflichtversicherung. Im Rahmen dieser Versicherung versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Familie, wie auch eventuelle Hausangestellte, wobei alle im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen gegen Forderungen von Dritten geschützt sind. Dabei ist die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Absicherung. Die Höhe der Versicherungssumme kann im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung je nach den Lebensumständen des Versicherungsnehmers in familiärer und finanzieller Hinsicht angepasst werden. Der Versicherungsfall bei einer Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit, bzw. durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Eine weitere Voraussetzung, dass eine Privathaftpflichtversicherung greift, ist, dass die Ansprüche Dritter im privaten Bereich entstanden sind, nicht aber während des beruflichen oder vereins- oder ehrenamtsmäßigen Tun und Schaffens.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung werden unterschiedlich hohe Deckungssummen für Personen- und Sachschäden angeboten. Vermögensschäden fallen hier nicht runter. Diese müssen durch eine separate Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Dabei bildet die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) die rechtliche Grundlage für die Privathaftpflichtversicherung.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gibt es eine Reihe von Zusatzdeckungen, die gegen einen Mehrbetrag bei der Versicherungsprämie zu in der Regel kundenfreundlichen Tarifen mitversichert werden können, wie die Ausfalldeckung. Diese ist vor allem für Versicherungsnehmer aus dem gewerblichen Bereich interessant und deckt im Fall von zahlungsunfähigen Kunden den entstandenen Schaden. Eine Zusatzdeckung, die wiederum interessant ist für Familien mit kleinen Kindern, ist die Einbeziehung der Erstattung von Schäden, die von deliktunfähigen Kinder verursacht wurden. Hierbei sieht der Gesetzgeber nämlich vor, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Schadenersatz erhält ein Geschädigter allerdings nur, wenn seitens der Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Ebenfalls als Zusatzdeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gelten Mietsachschäden, Glasschäden und Schäden an (elektrischen) Einbauten.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung wird meist allerdings ein Gefälligkeitsschaden geltend gemacht. Hierbei handelt es sich um einen Schaden im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfsleistung, wie bei einem Umzug oder aber Renovierung.