Schadenfreiheitsrabatte

Beim Schadenfreiheitsrabatt, abgekürzt SF-Rabatt, handelt es sich um einen Wert, der einem Kaskoversicherten je nach der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre auf die Versicherungsgrundprämie erstattet wird. Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Prozentsatz der den unfallfreien Jahren zugeordnet wird.

Der SF-Rabatt wird von den einzelnen Versicherungsgesellschaften individuell bestimmt. Festgehalten sind die Werte in den jeweiligen Tarifbestimmungen. Von Versicherung zur Versicherung kann es daher starke Schwankungen geben. Die Funktion des Schadenfreiheitsrabatts ist es aber, eine möglichst große Gerechtigkeit im Bezug auf den Versicherungsbeitrag zu gewähren. Bei einem Wechsel der Autoversicherung ist es bei den meisten Versicherungen nicht möglich den Schadenfreiheitsrabatt vom alten Versicherer zu übertragen. Jedoch ist die zwischen Eltern und Kindern, sowie Ehe- und Lebenspartnern und auch zwischen Großeltern und Enkeln möglich. Es gilt hier jedoch die Regel, dass nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden können, die selbst nach dem Erwerb des Führerscheins hätten selbst erlangt werden können. Eine Person, die also nur drei Jahre ihre Führerschein besitzt, kann auch nur für drei Jahre den SF-Rabatt übertragen bekommen. Dem Vorbesitzer steht der Schadenfreiheitsrabatt jedoch in diesem Fall nicht mehr zur Verfügung. Vor einem Vertragsabschluss lohnt es sich also insbesondere die Konditionen im Bezug auf die Rabattübertragung zu prüfen.

Aber auch wenn bei einem Versicherungswechsel der Schadenfreiheitsrabatt nicht übernommen wird, informiert sich neue Versicherer beim vorherigen Versicherer über den Versicherungsnehmer dahingehend, dass er die Höhe der unfallfreien Jahre anfragt. Auf dieser Basis wird von dem neuen Versicherer aufgrund der eigenen Tarifbestimmungen der SF-Rabatt bestimmt. Vor- und Nachteile des Versicherungsnehmers sind hierbei möglich.

Im Falle von einem Schaden, den der Versicherungsnehmer seinem Versicherer meldet, wird eine bestimmte Anzahl unfallfreier Jahren abgezogen. Dies geschieht getrennt nach Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Konsequenz ist, dass der Versicherungsnehmer zu Anfang des nächsten Versicherungsjahres einen höheren Beitrag zahlen muss. In welcher Höhe der SF-Rabatt zurückgestuft wird, ergibt sich anhand der Rückstufungstabelle in den jeweiligen Tarifbestimmungen der Versicherung.

Einige Versicherer bieten den sogenannten Rabattretter an (auch Rabattschutz genannt). Ein Rabattretter verhindert die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse dadurch, dass die Rückstufung im Rahmen einer Frist von sechs Monaten durch die Zahlung der Versicherungsschadens verhindert werden kann.