Unfallversicherung
Bei einer privaten Unfallversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die anders als die Gesetzliche Unfallversicherung insbesondere eintritt, wenn es im privaten Bereich zu einem Unfall kommt. Der Geltungsbereich eine Unfallversicherung erstreckt sich dabei rund um die Welt und ist 24 Stunden am Tag gültig. Im Schadensfall zahlt eine private Unfallversicherung einem Versicherungsnehmer, bzw. der im Vertrag genannten Person, bzw. den genannten Personen, eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente, sprich eine finanzielle Absicherung für den Fall der dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers.
Einer privaten Unfallversicherung liegen verschiedene Typen zugrunde. So unterscheidet man Unfallversicherungen gegen eine Einmalzahlung oder aber gegen laufende Beiträge. Des Weiteren unterscheiden sich private Unfallversicherungen durch die zahlreich angebotenen Zusatzoptionen, wie der Progression bei höheren Invaliditätsgraden und einer unter Umständen höhere Gliedertaxe, sowie mit oder ohne Beitragsrückerstattung (der so genannten (Beitragsrückgewähr). Mitversichern lassen der Versicherungsnehmer im Rahmen der privaten Unfallversicherung der (Unfall-)Todesfall, aber auch das Krankenhaustagegeld und die Kosten für Kosmetische Operationen, sowie Bergungskosten und Kurkostenbeihilfe und die Sofortleistung bei schweren Verletzungen und Leistungen bei Knochenbrüchen.
Der konkrete Leistungsumfang der einzelnen Anbieter unterscheidet sich von zum Teil ganz erheblich. In der Regel lässt sich dabei der Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Unfallversicherung gegen eine Prämienerhöhung erweitern. Viele Anbieter von privaten Unfallversicherungen versichern inzwischen auch eine so genannte Ökoleistung mit. Diese tritt ein, wenn es zu Unfällen während der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel kommt. Dabei bestehen, wie auch bei allen anderen Versicherungen, auch im Rahmen der privaten Unfallversicherung oft Leistungseinschränkungen, sprich Ausschlüsse. Eine private Unfallversicherung tritt zum Beispiel nicht ein, wenn dem Schadensfall alkoholbedingte (Verkehrs-)Unfälle zugrunde liegen.
Grundsätzlich tritt der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung jedoch ein, wenn es im privaten Bereich zu einem Unfall kommt und der Versicherungsnehmer dadurch eine Verletzung erleidet. Dabei liegt im weitesten Sinne auch ein Unfall vor, wenn es infolge einer kurzfristigen Kraftanstrengung zu gesundheitlichen Schädigungen kommt, etwa wenn der Versicherungsnehmer ein schweres Möbelstück anhebt und sich an Gliedmaßen einen Verletzung zufügt. Des Weiteren mit aufgenommen werden können in eine private Unfallversicherung auch mögliche und arttypische Verletzungen, die sich der Versicherungsnehmer im Rahmen der Ausübung einer bestimmten Sportarten zufügen kann, wie zum Beispiel die tauchtypische Caissonkrankheit.